Schließen der Brand- und Rauchschutztüren
in den Fluren und Hallen

Um im Brandfall die Auswirkungen auf einen begrenzten Bereich einzudämmen, sind die Gebäude horizontal und vertikal in Brand- und Rauchabschnitte aufgeteilt.

Da das Lüftungskonzept jedoch darauf basiert, dass die Erschließungsräume als Überströmzonen dienen, sind in den Übergänge der Verkehrswege offen gehaltene Brand- und Rauchschutztüren und -tore angeordnet, die nur im Brandfall automatisch schließen.

Werden diese Türen und Tore jedoch ohne Gefahren-situation durch den Nutzer geschlossen, ist die Rückführung der verbrauchten Raumluft in die Lüftungszentralen gestört. In die Räume wird zwar unverändert Zuluft eingebracht, der ansteigende Überdruck führt jedoch zu einer Verringerung der Überströmung in die Flurzone mit Folge des Anstiegs der Schadstoffe in der Raumluft.

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DAMIT DER AUSTAUSCH DER RAUMLUFT OHNE UNNÖTIGE WIDERSTÄNDE ERFOLGEN KANN,MÜSSEN DIE BRAND- UND RAUCHSCHUTZTÜREN UND -TORE MIT FESTSTELLANLAGEN IM REGELBETRIEB IMMER OFFEN STEHEN. ANDERNFALLS IST DER HAUSDIENST ZU BENACHRICHTIGEN !

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