Fluchtwege

Von jedem Punkt im Gebäude führen zwei unabhängige Rettungswege ins Freie. In einer Entfernung von max. 35 Metern ist ein Treppenraum oder ein Ausgangs ins Freie ereichbar. Rettungszeichenleuchten weisen den Weg aus den Gebäuden.

Die Entfluchtung aus den Treppenräumen erfolgt zum Teil über Ausgänge im Untergeschoss. Hierdurch wird eine Kreuzung von Personenströmen im Erschließungsbereich vermieden.

Der Alarm löst bei den Aufzüge eine dynamische Evakuierungsfahrt aus. Sie dürfen in diesem Fall nicht mehr benutzt werden !

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IM BRAND- ODER ALARMFALL IST DAS GEBÄUDE AUSSCHLIESSLICH ÜBER DIE AUSGESCHILDERTEN FLUCHTTREPPEN ZU VERLASSEN UND NICHT ÜBER DIE OFFENEN HAUPTTREPPEN !


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DER FLUCHTWEG DER TREPPENRÄUME FÜHRT BIS AUF EINE AUSNAHME ÜBER DAS UNTERGESCHOSS DIREKT INS FREIE !


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EIN VERLASSEN DES TREPPENRAUMS IN DIE EINGANGSEBENE GEFÄHRDET DAS EIGENE ODER ANDERE MENSCHENLEBEN !

brandschutz fluchtweg